
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Med-Tech STK GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Dienstleistungen und sonstigen Aufträge der Med-Tech STK GmbH, Alte Zwillikerstrasse 8, 8908 Hedingen (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt) an ihre Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt).
1.2. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Endverbrauchern (B2C) findet nicht statt.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande.
2.2. Die Leistung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf die Durchführung einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) und/oder Messdienstleistungen der in der Auftragsbestätigung spezifizierten Medizinprodukte und Anlagen des Kunden.
2.3. Die Kontrolle erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden nationalen und internationalen Normen (insbesondere der Schweizer Medizinprodukteverordnung (MepV)) sowie den Herstellervorgaben.
2.4. Die Leistung besteht ausschliesslich in der Überprüfung des IST-Zustandes der Produkte und der Protokollierung der Messergebnisse und Feststellungen. Die Auftragnehmerin schuldet keinen Erfolg, sondern lediglich die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Prüftätigkeiten (einfacher Auftrag).
2.5. Werden bei der Kontrolle Mängel oder Abweichungen festgestellt, wird dies im Prüfprotokoll vermerkt und dem Kunden die Empfehlung zur Mängelbehebung ausgesprochen. Reparatur- oder Instandsetzungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1. Massgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Konditionen. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).
3.2. Die Vergütung wird nach Abschluss der Kontrolle und Übergabe des Prüfprotokolls bzw. nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3.3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zu berechnen.
4. Durchführung und Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragnehmerin zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu den zu prüfenden Geräten erhält.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der Kontrolle notwendigen Unterlagen (z.B. Gebrauchsanweisungen, Herstellerprotokolle) sowie eine funktionstüchtige und sichere Umgebung (z.B. Stromversorgung, sichere Standorte) bereitzustellen.
4.3. Verzögerungen oder Wartezeiten, die durch den Kunden verursacht werden, berechtigen die Auftragnehmerin zur gesonderten Berechnung des Mehraufwands nach den jeweils gültigen Stundensätzen.
5. Dokumentation und Protokoll
5.1. Nach Abschluss der Kontrolle erhält der Kunde ein Prüfprotokoll, das die Ergebnisse der durchgeführten Messungen und die Feststellung des IST-Zustandes zum Zeitpunkt der Kontrolle dokumentiert.
5.2. Das Prüfprotokoll gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich und substantiiert Einspruch erhebt.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Die Auftragnehmerin haftet ausschliesslich für eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung des erteilten Auftrags im Sinne von Art. 398 des Schweizer Obligationenrechts (OR).
6.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit oder die Schadensfreiheit des geprüften Medizinproduktes. Die Durchführung der Kontrolle stellt keine Garantie für die zukünftige Gebrauchstauglichkeit oder die Abwesenheit von nicht erkennbaren Mängeln dar.
6.3. Ausschluss der Haftung für Mängel des Geräts: Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Mängel am Medizinprodukt oder für Schäden, die Dritte oder der Kunde durch das Medizinprodukt erleiden, die trotz korrekt durchgeführter Kontrolle entstanden sind oder die zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht feststellbar waren (z.B. Materialermüdung, innere Defekte).
6.4. Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Durchführung der Kontrolle entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.5. Ausschluss von Folgeschäden: Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Betriebsunterbrechung, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit entstehen, wird ausgeschlossen.
6.6. Die Haftungshöhe der Auftragnehmerin ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrages (das Honorar für die erbrachte STK) begrenzt.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
7.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin in Hedingen.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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